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Sie wollen ein Paket in ein Land außerhalb der EU verschicken (wie beispielsweise beim Versand in die Schweiz)? Dann muss in bestimmten Fällen die Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 beigefügt werden. Diese Formulare werden an der Außenseite des Pakets angebracht und geben an, was transportiert wird.

Um Verzögerungen beim Versand zu vermeiden ist es wichtig, dass Sie die Zollinhaltserklärung so vollständig wie möglich ausfüllen. Aber wann ist dies obligatorisch? Und wie füllen Sie die Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 aus? Lesen Sie darüber mehr in diesem Artikel von Sendcloud!

Was ist eine Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23?

Die Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 ist ein obligatorisches Formular, das Paketsendungen in ein Nicht-EU-Land, die von Postunternehmen befördert werden, beigefügt werden muss. Die Zollinhaltserklärung enthält Informationen über die zu transportierenden Güter, welchen Wert die Waren haben, wer Absender und Empfänger ist und welche Parteien am Transport beteiligt sind.

Der Zoll verwendet diese Formulare, um die Ein- und Ausfuhr von Waren in ein Land in Bezug auf Steuern, Sicherheit, Volksgesundheit und Umweltschutz zu kontrollieren. Hierauf aufbauend bestimmt der örtliche Zoll ebenfalls, ob Zölle und Einfuhrumsatzsteuern für die Waren anfallen.

Internationale Paketsendungen werden oft gescannt. Stimmen die Angaben auf der Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 nicht mit dem Inhalt des Pakets überein? Dann droht Ihnen als Absender eine Geldbuße in Höhe von 100% des tatsächlichen Warenwertes.

Wann muss ich eine Zollinhaltserklärung ausfüllen?

Sie müssen eine Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 ausfüllen, wenn Sie ein Paket in ein Nicht-EU-Land mit einem Postunternehmen (wie Deutsche Post oder Österreichische Post) verschicken. In diesen Fällen ist diese obligatorisch, da die Postunternehmen dem Weltpostverein (WPV) angehören.

Versenden Sie Waren innerhalb der EU? Dann brauchen Sie keine Zolkolinhaltserklärung auszufüllen. Wenn Sie über einen Versanddienstleister außerhalb der Post (wie DHL oder DPD) versenden, dann brauchen Sie ebenso keine Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 beifügen. Wir raten Ihnen allerdings dennoch, dies zu tun, um eventuelle Fehler zu vermeiden.

Wann ist eine Sendung zollpflichtig (Zollinhaltserklärung erforderlich)?

Eine Sendung ist beim Versand außerhalb der EU zollpflichtig. Eine Übersicht aller EU-Mitgliedstaaten finden Sie zum Beispiel auf der offiziellen Webseite der Europäischen Union.

Überprüfen Sie auch die Liste der EU-Ausnahmegebiete. Diese Gebiete sind zwar aus politischer Sicht Teil der EU, gehören jedoch nicht zum Zollgebiet der EU. Deshalb sind Sendungen in diese Gebiete zollpflichtig und müssen demnach auch eine Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 enthalten.

Waren sind zollpflichtig, Dokumente aber nicht

In der Regel sind Waren zollpflichtig, Dokumente aber nicht. Dies kann jedoch je nach Land unterschiedlich sein. Für die Bahamas gilt ein Foto zum Beispiel als Dokument (also nicht zollpflichtig), aber in Argentinien ist ein Foto sehr wohl eine zollpflichtige Sendung.

Checkliste: Kommerzieller Versand in ein Nicht-EU-Land

Die ordnungsgemäße Verpackung einer Warensendung sorgt dafür, dass Ihr Paket schnell, unbeschädigt und erfolgreich befördert und zugestellt werden kann. Da Sie dabei viele Aspekte berücksichtigen müssen, haben wir ein praktisches Whitepaper zum internationalen Versand erstellt, das alle Punkte, die Sie zu beachten haben, nochmals zusammenfasst. Sie können es hier kostenlos herunterladen.

Was ist der Unterschied zwischen der Zollinhaltserklärung CN22 und CN23?

Der Unterschied zwischen der Zollinhaltserklärung CN22 und CN23 erfolgt durch die Art und durch den Wert einer Sendung:

Bei Paketen gilt:

Hier musst Du stets die Zollinhaltserklärung CN23 ausfüllen.

Bei Päckchen gilt: 

  • Bei einem Wert bis ca. 350,- Euro (300 SZR*) musst Du die Zollinhaltserklärung CN22 ausfüllen.
  • Bei einem Wert über ca. 350,- Euro (300 SZR) musst Du die Zollinhaltserklärung CN23 ausfüllen.

Bei Briefen kannst Du optional auf die Zollinhaltserklärung CN22 zurückgreifen.

Die Zollinhaltserklärung CN22 ist im Vergleich zur Zollinhaltserklärung CN23 nicht so ausführlich und wird oft als Aufkleber neben der Adressierung auf das Paket geklebt. Die Zollinhaltserklärung CN23 verlangt detailliertere Angaben und kann zusammen mit der Paketkarte CP71 in einer transparenten Hülle an der Außenseite der Sendung angebracht werden.

*Bei den Sonderziehungsrechten (SZR) handelt es sich um eine Vergleichsgröße für die vier wichtigsten internationalen Währungen.

Was ist die Paketkarte CP71?

Die Paketkarte CP71 ist ein verpflichtendes Begleitdokument für die Zollinhaltserklärung CN23 und dient als Adresskarte. Kleben Sie dieses Dokument gut sichtbar in einer transparenten Hülle auf das Paket, wenn Sie nicht möchten, dass Dritte, die für die Abwicklung der Sendung verantwortlich sind, den Inhalt und den Wert der Ware von der Zollinhaltserklärung CN23 ablesen können.

Zusätzliche Tipps finden Sie in unserem Blog: 10 Tipps für den reibungslosen internationalen Versand.

Wann ist die Handelsrechnung erforderlich?

Je nach Versanddienstleister und Bestimmungsort Ihrer Sendung sind sowohl die Handelsrechnung als auch die Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 erforderlich. Um Verzögerungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, beide Dokumente hinzuzufügen. Legen Sie die Handelsrechnung in dreifacher Ausführung bei: eine für das Land, aus dem Sie senden, eine für das Land, in das Sie senden und eine für den Empfänger.

So füllen Sie die Zollinhaltserklärung CN22 aus

Wenn ein Päckchen einen Wert von weniger als 350,- Euro hat, füllen Sie die Zollinhaltserklärung CN22 aus. Auch bei Briefsendungen können Sie diese Formular optional hinzufügen. Es ist äußerst wichtig, die Zollinhaltserklärung korrekt und so vollständig wie möglich auszufüllen.

Schließlich möchten Sie sicherstellen, dass Ihr Paket so schnell wie möglich zugestellt wird und dass Sie eventuelle Bußgelder vermeiden. Bei unvollständigen oder falschen Angaben kann die Sendung sich verzögern, zurückgeschickt oder sogar in Beschlag genommen werden.

So füllen Sie die Zollinhaltserklärung CN22 aus / Sendcloud Österreich

Schritt-für-Schritt Ausfüllhilfe für die Zollinhaltserklärung CN22

1. Kreuzen Sie an, um welchen Inhalt es sich im Paket handelt. Für Onlineshops, die internationalen Handel betreiben, ist dies meist ’Warenverkauf’ (Sales of Goods). Wählen Sie Warenmuster aus, wenn Sie ausschließlich Muster oder Testprodukte versenden. Pro Sendung ist nur eine einzige Option möglich.

2. Geben Sie an, was das Paket enthält. Wenn es sich um Handelswaren, Warenmuster oder Rücksendungen handelt, müssen Sie eine detaillierte Beschreibung des Inhalts angeben. Machen Sie die Angaben immer in englischer Sprache oder in der Sprache des Bestimmungslandes.

Je eindeutiger die Beschreibung des Inhalts ist, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Paket zügig den Zoll passiert. Geben Sie daher pro Produkt bzw. Produktkategorie immer Folgendes an:

  • Was für ein Produkt ist es
  • Die Anzahl der Produkte
  • Das Gewicht in Kilogramm
  • Der Verkaufswert in Euro (ohne MwSt.)

3. Geben Sie die internationale Zolltarifnummer und das Ursprungsland an. Geben Sie an, in welchem Land das Produkt hergestellt oder zusammengebaut wurde und tragen Sie den HS-Code Ihres Produktes bzw. Ihrer Produkte ein.

Eine Zolltarifnummer bzw. ein HS-Code (Harmonisiertes System) ist ein aus mehreren Ziffern bestehender Code, den der Zoll weltweit zur Einstufung aller Handelsgüter verwendet. Der Code besteht aus insgesamt 10 Zahlen, die ersten 6 davon sind international identisch. Geben Sie also immer mindestens einen 6-stelligen Code ein und definieren Sie nach Möglichkeit auch die Subkategorie Ihres Produktes. Denn in einigen Ländern weichen unter Umständen die Zollsätze für Subkategorien voneinander ab.

In den meisten Fällen trifft dies allerdings nicht zu und ein 6-stelliger HS-Code ist ausreichend. Beachten Sie dabei die Nomenklatur auf der Webseite der Zollbehörde oder suchen Sie den HS-Code auf der entsprechenden Liste unter www.tariffnumber.com oder www.foreign-trade.com heraus.

4. Geben Sie das Versanddatum an und unterschreiben Sie das Formular. Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie, dass die Zollinhaltserklärung CN23 korrekt ausgefüllt ist und dass die Paketsendung keine gefährlichen oder verbotenen Gegenstände enthält. Das Fehlen einer Unterschrift kann dazu führen, dass eine Sendung gar nicht oder verspätet geliefert wird.

Oftmals nicht zugelassene Artikel für den internationalen Versand:

  • Spraydosen
  • Alkoholische Getränke
  • Zigaretten
  • Begrenzt haltbare Waren
  • Benzin oder Öl
  • Nagellack
  • Parfüm
  • Gift
  • Feueranzünder
  • Feuerlöscher
  • Gasmasken
  • Lotterielose
  • Rohdiamanten
  • Beschädigte Akkus

Auf der Webseite von DHL finden Sie z.B. eine Übersicht der Waren und Substanzen, die Sie mit DHL verschicken dürfen sowie ein PDF-Dokument über zusätzlich verbotene Gegenstände nach Ländern. Sie können auch das UPS-Tool nutzen, um die pro Land oder Region geltenden Einfuhrbestimmungen aufzurufen.

Tipp: Füllen Sie die Zollinhaltserklärung immer in englischer Sprache aus. Dadurch vermeiden Sie Verzögerungen, da alle Zollbehörden rund um den Globus verstehen, was im Paket steckt.

So füllen Sie die Zollinhaltserklärung CN23 aus

Wenn Sie ein Paket verschicken oder ein Päckchen mit einem Wert über ca. 350,- Euro, füllen Sie die Zollinhaltserklärung CN23 aus. Die Zollinhaltserklärung CN23 ähnelt der Zollinhaltserklärung CN22 stark, ist allerdings deutlich umfangreicher.

Zollinhaltserklärung: CN23 AT

Schritt-für-Schritt Ausfüllhilfe für die Zollinhaltserklärung CN23

1. Füllen Sie jeweils den Namen und die Anschrift von Absender und Empfänger aus. Füllen Sie die Adresse so genau und vollständig wie möglich aus, um die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Zustellung zu erhöhen. Geben Sie dabei auch die Telefonnummer Ihres Kunden an, denn in bestimmten Fällen wird Kontakt mit dem Empfänger aufgenommen.

2. Trage Sie Ihre EORI-Nummer ein.

Bei der EORI-Nummer (auch bekannt als „Registrierungs- und Identifikationsnummer für Wirtschaftsbeteiligte”) handelt es sich um eine europäische Kennnummer, die dem vereinfachten Informationsaustausch mit den außereuropäischen Zollbehörden beim Im- und Export von Waren ermöglicht. Die Nummer besteht aus zwei Buchstaben – dem Länderkürzel – und fünfzehn Ziffern und kann bei der Generalzolldirektion beantragt werden.

Wichtig: Handelt es sich bei Ihrer Lieferung um ein B2B-Geschäft, so müssen Sie ebenso die EORI-Nummer des Empfänger auf der Zollinhaltserklärung angeben!

3. Geben Sie an, ob Ihr Paket (nicht) an Sie retourniert werden soll, wenn eine Zustellung nicht möglich ist.Es kann vorkommen, dass ein Paket nicht erfolgreich zugestellt werden kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Angaben auf dem Versandlabel oder der Zollinhaltserklärung CN23 unvollständig oder fehlerhaft sind. Oder wenn der Empfänger die Annahme der Sendung verweigert.

In solchen Fällen können Ihnen die für die Rücksendung anfallenden Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden. Wenn Sie auf der Zollinhaltserklärung angeben, keine Retoure zu wünschen, fallen keine unerwarteten Kosten für die Rücksendung an. Sie verlieren allerdings auch Ihr Paket.

4. Geben Sie an, was im Paket enthalten ist. Haben Sie Warenmuster, Warenrücksendung oder Sonstiges angekreuzt? Dann füllen Sie auch die hellblau unterlegten Felder aus. Geben Sie eine möglichst genaue Beschreibung des Paketinhalts an..

5. Geben Sie die Zolltarifnummer und das Ursprungsland an. Geben Sie an, in welchem Land das Produkt hergestellt oder zusammengebaut wurde und tragen Sie den HS-Code Ihres Produktes bzw. Ihrer Produkte ein. Dafür gelten dieselben Regeln wie bei der Zollinhaltserklärung CN22.

Was ist eine Zolltarifnummer bzw. ein HS-Code?

Eine Zolltarifnummer bzw. ein HS-Code (Harmonisiertes System) ist ein aus mehreren Ziffern bestehender Code, den der Zoll weltweit zur Einstufung aller Handelsgüter verwendet. Der Code besteht aus insgesamt 10 Zahlen, die ersten 6 davon sind international identisch. Geben Sie also immer mindestens einen 6-stelligen Code ein und definieren Sie nach Möglichkeit auch die Subkategorie Ihres Produktes. Denn in einigen Ländern weichen unter Umständen die Zollsätze für Subkategorien voneinander ab. In den meisten Fällen trifft dies allerdings nicht zu, dann ist ein 6-stelliger HS-Code ausreichend. Die Nomenklatur können Sie der Website der Zollbehörde entnehmen.

6. Bemerkungen oder Sonderfälle. In manchen Fällen unterliegen die Waren Quarantänebestimmungen, Hygiene- oder Gesundheitskontrollen oder anderen Einfuhrbeschränkungen. Es ist wichtig, dies auf der Zollinhaltserklärung CN23 zu vermelden. Dies kann auf Nahrungsmittel, Arzneimittel oder sonstige Organismen zutreffen.

7. Vergessen Sie nicht, das Datum einzutragen und zu unterschreiben. Ohne Datum und Unterschrift ist die Zollinhaltserklärung CN23 nicht rechtskräftig und es besteht das Risiko, dass ein Paket nicht zugestellt wird. Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie, dass die Zollinhaltserklärung CN23 korrekt ausgefüllt ist und dass die Paketsendung keine gefährlichen oder verbotenen Gegenstände enthält.

CN22 oder CN23 bzw. Handelsrechnung kostenlos erstellen und herunterladen

Wie Sie die richtige Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 schnell und einfach ausfüllen? Um es Ihnen leicht zu machen, haben wir ein Tool entwickelt, mit dem Sie ganz einfach die richtigen Zollformulare generieren können, die zum Drucken bereit sind, um sie anschließend internationalen Sendungen beizufügen. Das Tool füllt automatisch alle erforderlichen Felder aus und ermittelt, ob Sie eine Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 bzw. eine Handelsrechnung benötigen. Dies ist der einfachste Weg zu einer ordnungsgemäß und schnell ausgefüllten Zollinhaltserklärung.

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