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Der Brexit wird wohl als eines der umstrittensten Entscheidungen unserer Zeit in die Geschichte eingehen. Nach mehreren Verschiebungen des angepeilten Austrittstermins war es am 1. Februar 2020 nun also soweit:  Es hießGoodbye Britain“, als das Vereinigte Königreich um Mitternacht österreichischer Zeit aus der Europäischen Union austrat.

Auch wenn der Austritt bereits vollzogen worden ist, so steht vieles noch nicht fest und viele Onlinehändler im E-Commerce tappen noch im Dunkeln, was die Folgen des Brexits für Sie bedeuten werden:

  • Welche Folgen hat der Brexit für Ihren Onlineshop?
  • Wie geht es mit dem internationalen E-Commerce weiter?
  • Was geschieht mit Ihren Kunden und/oder Lieferanten mit Sitz in Großbritannien?
  • Wie verändert sich der Versand von Paketen?

In unserem Artikel geben wir Ihnen hilfreiche Tipps, worauf Sie jetzt achten sollten und wie Sie Ihren Onlineshop gegen alle Eventualitäten des Brexits optimal vorbereiten.

Hard Brexit oder Soft Brexit?

Was bedeutet Hard Brexit?

Sollte am Ende der Übergangszeit keine Einigung erzielt worden sein, dann ist von einem harten Brexit” auszugehen. Dies bedeutet, dass Großbritannien seine Beziehungen zur EU bis Ende 2020 vollständig abbrechen wird. Die Folge: Großbritannien muss die Europäische Zollunion und den EU-Binnenmarkt vollständig verlassen und zu den Regeln der Welthandelsorganisation zurückkehren

Folglich würde Großbritannien dann wie jedes andere Nicht-EU-Land von der EU behandelt werden. Es gäbe keine Handelsabkommen oder Partnerschaften. Großbritannien wird dann mit EU-Zöllen und anderen Beschränkungen und Vorschriften konfrontiert.

Was bedeutet Soft Brexit?

Als Soft Brexit wird das Szenario bezeichnet, in dem das Vereinigte Königreich weiterhin eng mit der EU verbunden sein wird. Zwar würde das Vereinigte Königreich alle seine Sitze in den EU-Institutionen aufgeben müssen, dafür erhält es allerdings durch geeignete Abkommen weiterhin Zugang zum europäischen Binnenmarkt (wie beispielsweise Norwegen) und wäre weiterhin Teil der Europäischen Zollunion (wie beispielsweise die Türkei). 

Beachten Sie: Zwar wurde der Brexit bereits zum 1. Februar 2020 offiziell vollzogen, dennoch ist aufgrund der derzeit laufenden Verhandlungen ein Hard Brexit noch nicht vom Tisch!

Eine EU-Flagge (Österreich) als Symbol im Brexit

Die neuesten Nachrichten über den Brexit

Der Brexit ist bereits beschlossene Sache und dennoch sind die genauen Auswirkungen des Brexits für den internationalen E-Commerce noch nicht absehbar. Derzeit befindet sich die EU in Verhandlungen mit Großbritannien. Deren Ergebnis wird maßgeblich dafür sein, wie sich die Handelsbeziehungen zwischen der EU/Österreich und dem Vereinigten Königreich ändern werden. Als sicher gilt allerdings, dass sich der europäische Handel erschweren wird und für die Ein- und Ausfuhr von Waren neue Regeln gelten werden.

Verkaufen und verschicken Sie Ihre Produkte auch an Kunden oder Unternehmen im Vereinigten Königreich? Oder importieren Sie Produkte aus dem Vereinigten Königreich? Dann hat der Brexit schwerwiegende Konsequenzen für Ihren Onlineshop, auf die Sie sich jetzt vorbereiten müssen.

Konsequenzen für Onlinehändler

Das Vereinigte Königreich ist Europas größter Markt für den Onlinehandel: 93% aller Briten kauft online ein und jeder einzelne gibt im Durchschnitt mehr als 900,- € im Jahr aus.

Britische Verbraucher sind darüber hinaus dafür bekannt, dass sie sehr gerne auch Produkte aus dem Ausland bestellen: 52% der E-Commerce Bestellungen in England kommen aus den USA oder China. Interessant für alle europäischen Onlinehändler: ein Großteil der Importe nach England stammen aus der EU.

Großbritannien gilt nach China außerdem als das zweitbeliebteste Ziel für den E-Commerce-Handel für Lieferungen aus Europa. Untersuchungen gehen davon aus, dass infolge des Brexits die Bestellungen aus Europa bei britischen Onlineshops um bis zu 70% zurückgehen könnten. Auf der anderen Seite könnten rund 69% aller britischen Kunden ihre grenzüberschreitenden Bestellungen einstellen.

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Wie kann der Brexit den E-Commerce beeinflussen?

Zollgebühren und längere Lieferzeiten

Egal ob Hard Brexit oder Soft Brexit – in beiden Szenarien werden Ihre Sendungen in und aus dem Vereinigten Königreich zollpflichtig werden und für die Ein- und Ausfuhr werden Zollanmeldungen erforderlich sein. Für Onlinehändler bedeutet dies konkret die Erstellung von Exportdokumenten (wie z.B. eine Handelsrechnung, das CN22- oder das CN23-Formular). Die Zölle variieren je nach Art der Produkte und hängen von verschiedenen Kriterien ab: Warenpreis, Transportkosten und mögliche Versicherungen.

Aufgrund der neuen Zollformalitäten und Grenzkontrollen müssen Sie beim Versand in das Vereinigte Königreich möglicherweise auch mit längeren Wartezeiten an der Grenze rechnen. Berücksichtigen Sie daher neue und längere Lieferzeiten und kommunizieren Sie diese fürsorglich Ihren Kunden.

Import und Export

Wenn Sie Waren in ein Land außerhalb der EU exportieren oder auch in die EU importieren, müssen Sie die Zollbehörden informieren. Hierzu benötigen Sie eine EORI-Nummer (Economic Operators’ Registration and Identification). Dies ist die Identifikationsnummer für Unternehmen, die Waren in die oder aus der EU importieren bzw. exportieren und stellt die Zollnummer auf europäischer Ebene dar.

Neu angepasste Zollformulare

Bereits vor dem Ende der offiziellen Übergangszeit sollten Sie wissen, welche Zollformulare Sie für den Versand nach Großbritannien benötigen werden. Sobald Großbritannien die EU verlassen haben wird, gilt es als kein EU-Land mehr. Der freie Warenverkehr endet somit und Sie müssen die richtigen Zollformulare korrekt ausfüllen. Ansonsten kann es zu Problemen bei der Zustellung Ihres Pakets kommen.

Je nach Art der Sendung müssen Sie eine Handelsrechnung, die Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23 und ein Ursprungszeugnis beilegen. An dieser Stelle geben wir Ihnen deshalb einen kurzen Überblick über die einzelnen Formulare.

Zollinhaltserklärung CN22

Ein CN22-Formular ist für zu versendende Waren mit einem Gewicht bis zu 2 kg und einem Warenwert von bis zu 425 € erforderlich. Das Warendokument muss in das Paket hineingelegt werden.

Zollinhaltserklärung CN23

Das CN23-Formular wird für den Versand von Waren mit einem Gewicht von mehr als 2 kg und/oder einem Warenwert von mehr als 425 € benötigt. Das CN23-Formular ist deutlich umfangreicher als das CN22-Formular. Es muss in einem transparenten Umschlag an der Außenseite des Paketes angebracht werden. Zusätzlich muss eine entsprechende Kopie in das Paket gelegt werden.

Sie benötigen noch weitere Informationen zu diesen beiden Dokumenten? Dann lesen Sie unseren ausführlichen Artikel zum CN22 und CN23 Formular mit Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Paketkarte CP71

Hierbei handelt es sich um ein verpflichtendes Begleitdokument, das Sie Ihrem CN23-Formular beilegen müssen.

Handelsrechnung

Die Handelsrechnung ist für alle Handelssendungen ins Ausland nötig. Sie ist ein obligatorisches Zolldokument, das über den Inhalt eines Pakets und über weitere Handelsvereinbarungen informiert, wie z.B. wer für die Zollgebühren aufkommt. Ihre Lieferung enthält die Handelsrechnung in dreifacher Ausführung:

  • Für das Land, aus dem Sie versenden.
  • Für das Land, in das Sie liefern.
  • Für den Empfänger.

Zwei dieser Formulare sind an der Außenseite des Pakets in einem Packlistenumschlag anzubringen, eines wird in das Paket gelegt.

Brexit und Sendcloud: Unser praktisches Tool, mit dem Sie Ihre Handeslrechnung ganz automatisch erstellen können, hilft Ihnen bei allen erforderlichen Formalien für den internationalen Versand in das Vereinigte Königreich!

Ursprungszeugnis (Certificate of Origin)

Das Ursprungszeugnis gibt den Ursprung des Produkts an und liefert Informationen darüber, in welchem Land das Produkt hergestellt wurde. Dies ist für Waren aus einigen Ländern außerhalb der EU erforderlich. Sie können beispielsweise ein Ursprungszeugnis digital über das eUZ-Tool der IHK erstellen.

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Incoterms und Brexit?

Die sog. Incoterms sind für alle Sendungen in Länder außerhalb der EU relevant. Spätestens, wenn Großbritannien den Status eines EU-Landes verliert, müssen Sie die Incoterms für den Versand nach Großbritannien berücksichtigen.

Incoterms sind standardisierte internationale Vereinbarungen über den Transport von Gütern. Insofern Sie künftig weiterhin Handel mit dem Vereinigten Königreich betreiben, können Sie als Onlinehändler die Incoterms zurate ziehen.

Die Incoterms regeln Versandfragen wie:

  • Welcher Vertragspartner übernimmt die Versandkosten?
  • Wer ist für die Versandversicherung zuständig?
  • Wer ist für die Importkosten zuständig?
  • Ist der Käufer oder der Verkäufer für die Zollabfertigung zuständig?

Die Wahl der geeigneten Incoterms ist für Sie dahingehend wichtig, da Sie damit entscheiden, wer anfallende Versand- und Versicherungskosten übernimmt. Wie auch immer Sie sich entschieden, stets gilt, dass Sie Ihre Kunden unmissverständlich über mögliche Zollgebühren informieren sollten! 

Preise und Steuern

Zölle auf Importe auf beiden Seiten – sowohl in Großbritannien, als auch in der EU – können zu einer Verteuerung der Produkte führen. Auch ein Handelskrieg zwischen den beiden Seiten ist denkbar.

Ein großer Streitpunkt in den Verhandlungen ist insbesondere die Mehrwertsteuergesetzgebung. Sollte es nach der Übergangszeit zu einem Hard Brexit kommen, dann müssten britische Unternehmen keine Mehrwertsteuer mehr auf Produkte erheben, die an Kunden innerhalb der EU verkauft werden.

Dies erscheint auf den ersten Blick als ein großer Vorteil, als da die Warenpreise fallen. Auf der anderen Seite wird Großbritannien allerdings nicht mehr vom EU-System der Mehrwertsteuerrückerstattung der EU profitieren können.

Retouren im Zuge des Brexits

Die aktuelle EU-Gesetzgebung schützt Verbraucher in der Europäischen Union durch ein 14-tägiges Rückgaberecht. Allerdings gilt dieses Gesetz ausschließlich für EU-Länder. Länder außerhalb der EU betrifft diese Regelung nicht. Denken Sie im Zuge des Brexits unbedingt daran!

Möchten Sie kundenfreundlich bleiben und Ihren Kunden in Großbritannien weiterhin Rücksendungen ermöglichen, dann wird dies für Sie nun deutlich komplizierter. Es gibt folgende Möglichkeiten, um Ihren Kunden im EU-Ausland Retouren zu ermöglichen:

  • Organisieren Sie Rücksendungen über lokale Partner: Ihre Kunden können kostengünstig retournieren. Der Partner übernimmt anschließend Rücksendungen an Ihr Lager.
  • Arbeiten Sie mit einem internationalen Logistikpartner zusammen: Erstellen Sie fertige Etiketten für Rücksendungen, indem Sie mit einem internationalen Logistikunternehmen Preisvereinbarungen treffen.
  • Bieten Sie internationale Rückgabelösungen an: Wählen Sie einen Partner, der eine komplette Rückgabelösung auf internationaler Ebene anbietet.

Egal, für welche Abwicklung von Rücksendungen Sie sich entscheiden: Kommunizieren Sie diese stets deutlich Ihren Kunden!

Retourenmanagement mit Sendcloud: Unsere All-in-One Versandsoftware unterstützt Sie auch beim Aufbau eines global skalierbaren Retourenprozesses. Probieren Sie es gerne im Rahmen einer kostenlosen Demo aus!

Bonus: 4 Schritte, wie Sie Ihren Onlineshop ideal auf den Brexit vorbereiten

Durch proaktives Handeln können Sie das Ungeheuer Brexit zähmen und dessen Auswirkungen auf Ihren Onlineshop deutlich minimieren. Lassen Sie uns Ihnen folgende 4 Schritte ans Herz legen.

1. Überprüfen Sie Ihre Versanddienstleister

Zuallererst sollten Sie Ihre gesamte Lieferkette analysieren: Woher kommen Ihre Produkte und die für sie benötigten Materialien? Hat der Brexit Folgen für Ihre Lieferkette? Falls ja, überdenken Sie die Wahl Ihres Versanddienstleisters und sehen Sie sich nach Alternativen um. Dadurch vermeiden Sie Probleme wie Verzögerungen oder erhöhte Gebühren.

2. Bleiben Sie informiert und halten Sie Ihre Richtlinien aktuell

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels besteht noch eine große Unsicherheit über den Brexit. Es steht nicht fest, ob ein Hard Brexit oder Soft Brexit zu erwarten ist und auch die finalen Folgen für den E-Commerce sind nicht gewiss. Eins steht jedoch fest: Die gesamte Welt blickt sorgenvoll auf den Verlauf der Brexit-Verhandlungen und spekuliert über die Zukunft des E-Commerce und Onlinehandels nach dem 31. Dezember 2020. Daher können wir Ihnen nur wärmstens empfehlen, die neusten Änderungen und Entwicklungen des Brexits täglich mitzuverfolgen, um sich auf die Konsequenzen für Ihren Onlineshop bestens vorzubereiten. Kommunizieren Sie aktuelle Entwicklungen auch Ihren Mitarbeitern und Kunden.

Wir empfehlen Ihnen folgende Quellen, über die Sie sich zum aktuellen Stand der Brexit-Verhandlungen informieren können:

  • Handelsblatt informiert Sie täglich mit 2-5 Meldungen zum Brexit.
  • The Guardian hält Sie zum Thema Brexit auf dem neuesten Stand.
  • Bloomberg berichtet mehrmals täglich über die jüngsten Entwicklungen zum Brexit.

3. Bieten Sie verschiedene Währungs- und Versandoptionen an

Das Anbieten verschiedener Bezahl- und Versandoptionen kann dazu beitragen, die Folgen des Brexits für Ihren Onlineshop zu verringern. Indem Sie Ihren Kunden die Wahl lassen, erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit eines Kaufs in Ihrem Onlineshop.

Praktisch: Jetzt mit Sendcloud die beliebtesten Versanddienstleister anbinden und Ihre Kunden die freie Wahl lassen, welchen Versanddienstleister Sie für die Zustellung bevorzugen!

4. Führen Sie Preisanpassungen durch

Wie bereits erwähnt wird der Brexit zu Preisveränderungen führen. Egal ob es sich dabei um Preiserhöhungen aufgrund steigender Lieferkosten handelt oder um höhere Steuerlasten: Kalkulieren Sie diese unbedingt mit ein und führen Sie ggf. Preisanpassungen durch, um Ihr Verlustrisiko zu verringern.

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Hat der Brexit Vorteile?

Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass der Brexit für österreichische Onlineshops auch von Vorteil sein kann. Der Grund hierfür ist ganz einfach: Das Vereinigte Königreich hat sich in den vergangenen Jahren zu einer der größten und wichtigsten E-Commerce-Märkte der Welt entwickelt und auch immer mehr österreichische Onlineshopper bestell(t)en in britischen Onlineshops. Da der Brexit allerdings fortan nicht nur den Einkauf in britischen Onlineshops, sondern auch den Verkauf für britische Onlineshops innerhalb der EU erschwert, kann der abnehmende Wettbewerb automatisch zu mehr Umsatz in österreichischen Onlineshops führen!

Neue Märkte erschließen

Aber auch wenn Ihr Kundenstamm größtenteils aus dem Vereinigten Königreich stammt, sollten Sie nicht in Panik geraten. Schließlich war es noch nie so einfach wie heute, Produkte und Waren weltweit anzubieten. Als Onlinehändler steht Ihnen die ganze Welt zur Verfügung.

Warum sollten Sie also Ihr Länder-Portfolio nicht erweitern und neue Märkte für Ihren Onlineshop erschließen? Dies ist Ihre Chance!

Neue Märkte wie z.B. Indien und China bieten Ihnen Zugang zu einem neuen Kundenstamm mit über 2 Milliarden Menschen. Neue Märkte sind nicht nur eine zusätzliche Einnahmequelle, sondern können auch die Rettung Ihres Onlineshops im Falle eines Hard Brexits und dem Verlust von britischen Kunden sein.

Brexit: Warten und Tee trinken…

Sobald die Brexit-Verhandlungen abgeschlossen sind, werden wir Gewissheit darüber haben, wie die Folgen für den internationalen Versand zwischen EU-Ländern und Großbritannien aussehen werden. Wir werden außerdem unseren Artikel stets fortlaufend aktualisieren, sobald es Neuigkeiten zu den aktuellen Brexit-Verhandlungen gibt.

In der Zwischenzeit: Sie interessieren sich für andere Themen zum internationalen Versand, wie beispielsweise dem internationalen Schiffsversand? Dann schauen Sie sich doch mal unser kostenloses Whitepaper mit 10 ultimativen Tipps zum erfolgreichen internationalen Versand an!

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